UNSERE DIENSTLEISTUNG - FÜR IHRE SICHERHEIT
beta SENSORIK - SAFEasy - garantiert einen hohen Qualitätsstandard Ihrer Maschinen- u. Anlagensicherheit
beta SENSORIK - SAFEasy - reduziert Ihr Haftungsrisiko deutlich
 
Sicherheits-Inspektionen auf der Basis
europaweit geltender Vorschriften und
Normen sind für uns selbstverständlich:

beta SENSORIK - SAFEasy - Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme
beta SENSORIK - SAFEasy - Regelmäßige Überprüfung
beta SENSORIK - SAFEasy - Nachlaufzeitmessungen


Unsere Dienstleistungen
Unsere praxiserfahrenen Sicherheits-
Ingenieure entlasten Sie im Bereich der
Arbeitssicherheit:

beta SENSORIK - SAFEasy - Durchführung von Gefährdungsanalysen
beta SENSORIK - SAFEasy - Unterstützung bei der CE-Zertifizierung und
   Erstellung der Gesamtdokumentation bis zur
   unterschriftsfertigen Konformitätserklärung
beta SENSORIK - SAFEasy - Schulungen zum Thema "Maschinensicherheit in
   Europa"


CE - Zertifizierung

Regelmäßige Prüfungen von Sicherheits-Lichtvorhängen
Um ein risikoarmes Arbeiten an Maschinen und Anlagen
zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen der
technischen Schutzeinrichtungen notwendig. Die
zeitlichen Prüfabstände sind je nach Beanspruchung
durch den Betreiber festzulegen, sollten jedoch den
maximalen Abstand von einem Jahr zwischen zwei
Prüfungen nicht überschreiten.

Unsere Sicherheitsingenieure überprüfen und bewerten
die gesamte Schutzeinrichtung der Maschine oder
Anlage. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll
bestätigt und stehen unseren Kunden als Hardcopy und
auf Datenträger zur Verfügung.
Regelmäßige Prüfungen von Sicherheits-Lichtvorhängen
Nachlaufzeitmessung
Technische Schutzeinrichtungen an Maschinen müssen
so angebracht werden, dass keine Verletzungsgefahr
für den Bediener besteht.
Nach gültigen gesetzlichen Bestimmungen (DIN EN 999,
VBG und ZH-Vorschriften) ist es daher notwendig,
den Mindestsicherheitsabstand exakt zu ermitteln.
Der Mindestsicherheitsabstand für Lichtschranken
berechnet sich im Allgemeinen aus der mit einer
vorgegebenen Greifgeschwindigkeit (2m/sec.) multiplizierten Nachlaufzeit.
Nachlaufzeitmessung
Durchführung von Gefährdungsanalysen
"Der Hersteller ist verpflichtet, eine
Gefährdungsanalyse vorzunehmen, um alle mit seinen
Maschinen verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss
die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner
Analyse entwerfen und bauen", schreibt die europäische
Richtlinie ‚Maschinen' 98/37/EG vor. Eine
Gefährdungsanalyse ist damit Voraussetzung für die
CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen einer
Maschine.
Die Gefahrenanalyse ist folglich frühzeitig in der
Produktentwicklung durchzuführen und entsprechend
zu dokumentieren. Genau hier liegt das Problem:
Konstrukteure haben nur selten die Zeit gründliche
und damit auch aufwendige Gefährdungsanalysen
durchzuführen. Die Folge: Niemand ist zuständig; es
fehlen standardisierte und gut dokumentierte
Verfahren, die gleichzeitig einigermaßen einfach
einzuführen und anzuwenden sind.
Durchführung von Gefährdungsanalysen

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Sicherheitstechnische Beratung für Maschinen (CE-Zertifizierung)
Maschinensicherheit ist ein zentraler Punkt im
betrieblichen Arbeitsschutz und wird durch die
zunehmende Automatisierung der Produktionsprozesse
immer wichtiger. Deshalb ist es heute für jeden
Maschinenhersteller unumgänglich geworden, seine
Produkte eingehend auf Sicherheitsrisiken zu prüfen.
Durch Vorgaben der EG-Richtlinien ergeben sich
zusätzliche Pflichten für Hersteller und Unternehmer.
Unsere Projekterfahrungen sichern Ihrem Unternehmen
qualifizierte Lösungen im gesamten Bereich der
Maschinen- und Anlagensicherheit.
Sicherheitstechnische Beratung für Maschinen (CE-Zertifizierung)
Schulungen zum Thema "Maschinensicherheit in Europa"
Durch die Umsetzung der EG-Richtlinien existiert in
Europa ein einheitliches Sicherheitsniveau für Produkte
des Maschinenbaus. Dieser "kleinste gemeinsame
Nenner" in bezug auf Sicherheit ist eine der
Voraussetzungen für den freien Verkehr der Produkte
innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums.

Auch für Maschinenbauer und -betreiber, deren
Produkte bisher schon sicher waren, ändert sich vor
allem einiges auf dem Gebiet der Dokumentation:

Gefährdungsanalyse, Risikobeurteilung und
-bewertung, Normen-Recherche und die Dokumentation
der Ergebnisse sind gesetzlich vorgeschrieben und für
EG-Konformität und CE-Kennzeichnung von Maschinen,
Anlagen und Sicherheitsbauteilen unabdinglich.

Nach einer Einführung in die Grundlagen der EG-
Gesetzgebung werden die praktischen Maßnahmen
Schritt für Schritt aufgezeigt. Mit Hilfe von
ausgearbeiteten Checklisten werden die Gefahren
festgestellt, sowie das daraus resultierende Risiko
analysiert und bewertet. Entsprechende Maßnahmen
werden diskutiert und in einem aus der praktischen
Arbeit entstandenen Formular festgehalten. Die
Teilnehmer sollen dadurch in die Lage versetzt werden,
das Verfahren im eigenen Unternehmen einzuführen
und umzusetzen.
Schulungen zum Thema "Maschinensicherheit in Europa"

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