| UNSERE DIENSTLEISTUNG - FÜR IHRE SICHERHEIT |
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| Sicherheits-Inspektionen auf der Basis europaweit geltender Vorschriften und Normen sind für uns selbstverständlich: |
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| Unsere praxiserfahrenen Sicherheits- Ingenieure entlasten Sie im Bereich der Arbeitssicherheit: Erstellung der Gesamtdokumentation bis zur unterschriftsfertigen Konformitätserklärung Europa" |
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| Regelmäßige Prüfungen von Sicherheits-Lichtvorhängen | |
| Um ein risikoarmes Arbeiten an Maschinen und Anlagen zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen der technischen Schutzeinrichtungen notwendig. Die zeitlichen Prüfabstände sind je nach Beanspruchung durch den Betreiber festzulegen, sollten jedoch den maximalen Abstand von einem Jahr zwischen zwei Prüfungen nicht überschreiten. Unsere Sicherheitsingenieure überprüfen und bewerten die gesamte Schutzeinrichtung der Maschine oder Anlage. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll bestätigt und stehen unseren Kunden als Hardcopy und auf Datenträger zur Verfügung. |
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| Nachlaufzeitmessung | |
| Technische Schutzeinrichtungen an Maschinen müssen so angebracht werden, dass keine Verletzungsgefahr für den Bediener besteht. Nach gültigen gesetzlichen Bestimmungen (DIN EN 999, VBG und ZH-Vorschriften) ist es daher notwendig, den Mindestsicherheitsabstand exakt zu ermitteln. Der Mindestsicherheitsabstand für Lichtschranken berechnet sich im Allgemeinen aus der mit einer vorgegebenen Greifgeschwindigkeit (2m/sec.) multiplizierten Nachlaufzeit. |
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| Durchführung von Gefährdungsanalysen | |
| "Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen, um alle mit seinen Maschinen verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen", schreibt die europäische Richtlinie Maschinen' 98/37/EG vor. Eine Gefährdungsanalyse ist damit Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen einer Maschine. Die Gefahrenanalyse ist folglich frühzeitig in der Produktentwicklung durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren. Genau hier liegt das Problem: Konstrukteure haben nur selten die Zeit gründliche und damit auch aufwendige Gefährdungsanalysen durchzuführen. Die Folge: Niemand ist zuständig; es fehlen standardisierte und gut dokumentierte Verfahren, die gleichzeitig einigermaßen einfach einzuführen und anzuwenden sind. |
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| Sicherheitstechnische Beratung für Maschinen (CE-Zertifizierung) | |
| Maschinensicherheit ist ein zentraler Punkt im betrieblichen Arbeitsschutz und wird durch die zunehmende Automatisierung der Produktionsprozesse immer wichtiger. Deshalb ist es heute für jeden Maschinenhersteller unumgänglich geworden, seine Produkte eingehend auf Sicherheitsrisiken zu prüfen. Durch Vorgaben der EG-Richtlinien ergeben sich zusätzliche Pflichten für Hersteller und Unternehmer. Unsere Projekterfahrungen sichern Ihrem Unternehmen qualifizierte Lösungen im gesamten Bereich der Maschinen- und Anlagensicherheit. |
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| Schulungen zum Thema "Maschinensicherheit in Europa" | |
| Durch die Umsetzung der EG-Richtlinien existiert in Europa ein einheitliches Sicherheitsniveau für Produkte des Maschinenbaus. Dieser "kleinste gemeinsame Nenner" in bezug auf Sicherheit ist eine der Voraussetzungen für den freien Verkehr der Produkte innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Auch für Maschinenbauer und -betreiber, deren Produkte bisher schon sicher waren, ändert sich vor allem einiges auf dem Gebiet der Dokumentation: Gefährdungsanalyse, Risikobeurteilung und -bewertung, Normen-Recherche und die Dokumentation der Ergebnisse sind gesetzlich vorgeschrieben und für EG-Konformität und CE-Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen und Sicherheitsbauteilen unabdinglich. Nach einer Einführung in die Grundlagen der EG- Gesetzgebung werden die praktischen Maßnahmen Schritt für Schritt aufgezeigt. Mit Hilfe von ausgearbeiteten Checklisten werden die Gefahren festgestellt, sowie das daraus resultierende Risiko analysiert und bewertet. Entsprechende Maßnahmen werden diskutiert und in einem aus der praktischen Arbeit entstandenen Formular festgehalten. Die Teilnehmer sollen dadurch in die Lage versetzt werden, das Verfahren im eigenen Unternehmen einzuführen und umzusetzen. |
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